Informationen zur Produktkennzeichnung und GPSR-Verordnung

Sehr geehrte Handelspartner*innen,
wir möchten Sie über den aktuellen Stand bezüglich der Produktkennzeichnung und den Anforderungen der neuen EU-Verordnung zum Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (GPSR) informieren.
Unsere Produkte tragen seit langem ein Label, das bereits die folgenden Informationen gemäß den EU-Mindestanforderungen zur Kennzeichnungspflicht enthält:
- Unternehmensadresse (Beheim International Brands)
- Artikel EAN
- Seit der HW24 Kollektion eine Kontakt E-Mail-Adresse (service@beheim.de). Für NOS und Durchläufer wird diese nach- und nach auf den Labels zu finden sein.
Dieses Label ist stets in der Innentasche unserer Produkte ganz unten eingenäht und erfüllt die gültigen Kennzeichnungspflichten in der EU, einschließlich der neuen EU-Verordnung, die nach unserer Interpretation keine zusätzlichen Anforderungen stellt.
Es besteht für unsere Produktgruppen keine gesetzliche Notwendigkeit zur Ausweisung von Pflegehinweisen oder Materialzusammensetzungen direkt am Produkt. Unsere Einschätzung basiert auf dem aktuellen EU-Gesetzestext 2023/988. Unsere Produkte fallen demnach unter die Kategorien 16 „Fancy goods“ und/oder 17 „Travel goods“, für die keine Kennzeichnungspflicht für Materialzusammensetzungen oder Pflegehinweise vorgesehen ist.
Dennoch tragen wir den steigenden Konsumentenerwartungen und dem zunehmenden Bedarf an Transparenz Rechnung. Bereits in der Konzeption der FS25-Kollektion haben wir uns entschieden, die Kennzeichnung freiwillig um die Materialzusammensetzung der Produkte zu erweitern. Diese Information ist ebenfalls auf dem innen liegenden Label zu finden. Eine freiwillige Kennzeichnung der Produkte mit Pflegehinweisen ist jedoch aktuell nicht vorgesehen.
Zusammenfassend können wir Ihnen bestätigen, dass unsere Produkte bereits vor dem 13.12.2024 die erforderlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen und mit der FS25-Auslieferung sogar übererfüllen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit partnerschaftlichen Grüßen,
Ihr,
